95/14/0067•Verwaltungsgerichtshof 95/14/0067
95/14/0067Supremo Tribunal Administrativo19 de set. de 1995
Die Beschwerde gegen den Bescheid wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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