95/15/0179•Verwaltungsgerichtshof 95/15/0179
95/15/0179Supremo Tribunal Administrativo20 de nov. de 1996
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Zivilrecht
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung, nämlich soweit er Umsatzsteuer betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 12.950 S binnen zwei Wochen bei sonstige Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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