95/16/0246•Verwaltungsgerichtshof 95/16/0246
95/16/0246Supremo Tribunal Administrativo29 de abr. de 1998
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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