95/16/0269•Verwaltungsgerichtshof 95/16/0269
95/16/0269Supremo Tribunal Administrativo28 de mar. de 1996
Der in der Gegenschrift vom 10. Jänner 1996 gestellte Antrag der belangten Behörde, die Beschwerde zurückzuweisen, in eventu das Verfahren einzustellen, wird abgewiesen und
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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