95/18/1265•Verwaltungsgerichtshof 95/18/1265
95/18/1265Supremo Tribunal Administrativo21 de mar. de 1996
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird bewilligt.
2. über die gleichzeitig erhobene Beschwerde gegen den vorgenannten Bescheid zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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