95/19/0392•Verwaltungsgerichtshof 95/19/0392
95/19/0392Supremo Tribunal Administrativo12 de nov. de 1996
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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