95/19/1771•Verwaltungsgerichtshof 95/19/1771
95/19/1771Supremo Tribunal Administrativo3 de abr. de 1998
Zurückziehung
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Parteien haben die Kosten für ihre Aufwendungen selbst zu tragen.
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