95/20/0490•Verwaltungsgerichtshof 95/20/0490
95/20/0490Supremo Tribunal Administrativo18 de set. de 1997
Anforderung an ein Gutachten Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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