95/20/0715•Verwaltungsgerichtshof 95/20/0715
95/20/0715Supremo Tribunal Administrativo18 de set. de 1997
Ausfertigung mittels EDV Beglaubigung der Kanzlei Rechtmäßigkeit behördlicher Erledigungen Unterschrift des Genehmigenden
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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