96/03/0134•Verwaltungsgerichtshof 96/03/0134
96/03/0134Supremo Tribunal Administrativo13 de nov. de 1996
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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