96/03/0254•Verwaltungsgerichtshof 96/03/0254
96/03/0254Supremo Tribunal Administrativo24 de set. de 1997
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage mit dem Ersuchen um Vorabentscheidung gemäß Art. 177 EGV vorgelegt:
Sind die Art. 30 bis 36 EGV (Vorschriften über die Freiheit des Warenverkehrs) und die sonstigen Vorschriften des geltenden Gemeinschaftsrechts dahin auszulegen, daß sie einen Mitgliedstaat daran hindern, den Schlachttiertransport insoweit zu beschränken, als Schlachttiertransporte nur bis zum nächstgelegenen geeigneten inländischen Schlachtbetrieb durchgeführt werden dürfen, und ein Schlachttiertransport nur dann jedenfalls durchgeführt werden darf, wenn bei Einhaltung der kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften eine Gesamttransportdauer von 6 Stunden und eine Entfernung von 130 km nicht überschritten werden, wobei die tatsächlich auf der Autobahn zurückgelegten Kilometer nur zur Hälfte bei der Berechnung der Entfernung berücksichtigt werden?
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