96/03/0256•Verwaltungsgerichtshof 96/03/0256
96/03/0256Supremo Tribunal Administrativo27 de nov. de 1996
Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Gutachten Ergänzung Verfahrensrecht Beweiswürdigung Verfahrensrecht Verfahrensmängel
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines den Spruchpunkt 1) des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 2. Februar 1996 bestätigenden Teiles wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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