96/04/0122•Verwaltungsgerichtshof 96/04/0122
96/04/0122Supremo Tribunal Administrativo12 de nov. de 1996
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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