96/04/0221•Verwaltungsgerichtshof 96/04/0221
96/04/0221Supremo Tribunal Administrativo17 de abr. de 1998
Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchteil B wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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