96/05/0185•Verwaltungsgerichtshof 96/05/0185
96/05/0185Supremo Tribunal Administrativo19 de nov. de 1996
Baurecht Nachbar
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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