96/06/0011•Verwaltungsgerichtshof 96/06/0011
96/06/0011Supremo Tribunal Administrativo25 de abr. de 1996
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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