96/06/0101•Verwaltungsgerichtshof 96/06/0101
96/06/0101Supremo Tribunal Administrativo24 de abr. de 1997
die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen, und
Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der zweitmitbeteiligten Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.