96/06/0192•Verwaltungsgerichtshof 96/06/0192
96/06/0192Supremo Tribunal Administrativo7 de nov. de 1996
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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