96/06/0244•Verwaltungsgerichtshof 96/06/0244
96/06/0244Supremo Tribunal Administrativo20 de nov. de 1997
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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