96/10/0092•Verwaltungsgerichtshof 96/10/0092
96/10/0092Supremo Tribunal Administrativo15 de set. de 1997
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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