96/10/0105•Verwaltungsgerichtshof 96/10/0105
96/10/0105Supremo Tribunal Administrativo15 de set. de 1997
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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