96/11/0049•Verwaltungsgerichtshof 96/11/0049
96/11/0049Supremo Tribunal Administrativo21 de mai. de 1996
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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