96/11/0190•Verwaltungsgerichtshof 96/11/0190
96/11/0190Supremo Tribunal Administrativo21 de abr. de 1998
Anforderung an ein Gutachten Grundsatz der Unbeschränktheit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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