96/12/0378•Verwaltungsgerichtshof 96/12/0378
96/12/0378Supremo Tribunal Administrativo16 de abr. de 1997
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Behördenbezeichnung Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Intimation Zurechnung von Bescheiden
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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