96/15/0015•Verwaltungsgerichtshof 96/15/0015
96/15/0015Supremo Tribunal Administrativo20 de nov. de 1996
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 8.545,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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