96/15/0252•Verwaltungsgerichtshof 96/15/0252
96/15/0252Supremo Tribunal Administrativo11 de set. de 1997
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden wird wegen Nachholung des versäumten Bescheides eingestellt.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.550,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.