96/18/0051•Verwaltungsgerichtshof 96/18/0051
96/18/0051Supremo Tribunal Administrativo22 de mar. de 1996
Instanzenzug Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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