96/18/0612•Verwaltungsgerichtshof 96/18/0612
96/18/0612Supremo Tribunal Administrativo13 de nov. de 1997
Beweismittel Grundsatz der Unbeschränktheit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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