96/20/0553•Verwaltungsgerichtshof 96/20/0553
96/20/0553Supremo Tribunal Administrativo6 de nov. de 1997
Sachverständiger Entfall der Beiziehung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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