96/21/0779•Verwaltungsgerichtshof 96/21/0779
96/21/0779Supremo Tribunal Administrativo10 de set. de 1997
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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