97/02/0050•Verwaltungsgerichtshof 97/02/0050
97/02/0050Supremo Tribunal Administrativo25 de abr. de 1997
Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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