97/03/0018•Verwaltungsgerichtshof 97/03/0018
97/03/0018Supremo Tribunal Administrativo14 de mai. de 1997
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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