97/03/0128•Verwaltungsgerichtshof 97/03/0128
97/03/0128Supremo Tribunal Administrativo24 de set. de 1997
Erschwerende und mildernde Umstände Diverses
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seiner Aussprüche über die Strafe und die Kosten des Strafverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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