97/03/0241•Verwaltungsgerichtshof 97/03/0241
97/03/0241Supremo Tribunal Administrativo26 de nov. de 1997
Ablehnung eines Beweismittels
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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