97/03/0377•Verwaltungsgerichtshof 97/03/0377
97/03/0377Supremo Tribunal Administrativo22 de abr. de 1998
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Schonvorschriften Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Übertretungen und Strafen Strafnormen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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