97/04/0094•Verwaltungsgerichtshof 97/04/0094
97/04/0094Supremo Tribunal Administrativo28 de out. de 1997
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache
Die Beschwerde wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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