97/05/0116•Verwaltungsgerichtshof 97/05/0116
97/05/0116Supremo Tribunal Administrativo16 de abr. de 1998
Formerfordernisse Verbesserungsauftrag Ausschluß Vorstellung Verbesserungsauftrag Bejahung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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