97/05/0145•Verwaltungsgerichtshof 97/05/0145
97/05/0145Supremo Tribunal Administrativo16 de set. de 1997
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen ohne unnötigen Aufschub Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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