97/05/0196•Verwaltungsgerichtshof 97/05/0196
97/05/0196Supremo Tribunal Administrativo28 de out. de 1997
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Binnen 6 Monaten Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und dem Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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