97/05/0282•Verwaltungsgerichtshof 97/05/0282
97/05/0282Supremo Tribunal Administrativo16 de abr. de 1998
Planung Widmung BauRallg3 Verbesserungsauftrag Bejahung Verbesserungsauftrag Ausschluß
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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