97/06/0111•Verwaltungsgerichtshof 97/06/0111
97/06/0111Supremo Tribunal Administrativo30 de abr. de 1998
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird hinsichtlich des Punktes a) des angefochtenen Bescheides als unzulässig zurückgewiesen.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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