97/07/0096•Verwaltungsgerichtshof 97/07/0096
97/07/0096Supremo Tribunal Administrativo13 de nov. de 1997
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von ingesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von ingesamt S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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