97/10/0058•Verwaltungsgerichtshof 97/10/0058
97/10/0058Supremo Tribunal Administrativo2 de abr. de 1998
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Anträge auf Aufwandersatz werden abgewiesen.
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