97/11/0303•Verwaltungsgerichtshof 97/11/0303
97/11/0303Supremo Tribunal Administrativo26 de mar. de 1998
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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