97/12/0367•Verwaltungsgerichtshof 97/12/0367
97/12/0367Supremo Tribunal Administrativo19 de nov. de 1997
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
I. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
II. den Beschlußgefaßt:
Der Antrag auf bescheidmäßige Feststellung der Gebührenfreiheit der vorliegenden Beschwerde wird
zurückgewiesen.
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