97/17/0243•Verwaltungsgerichtshof 97/17/0243
97/17/0243Supremo Tribunal Administrativo24 de nov. de 1997
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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