97/19/0635•Verwaltungsgerichtshof 97/19/0635
97/19/0635Supremo Tribunal Administrativo9 de abr. de 1999
Verbesserungsauftrag Ausschluß Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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