97/20/0644•Verwaltungsgerichtshof 97/20/0644
97/20/0644Supremo Tribunal Administrativo25 de mar. de 1999
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Verletzung der Entscheidungspflicht Nichtbehördliche Angelegenheiten
A. zu Recht erkannt:
1. Hinsichtlich der in Punkt I des angefochtenen Bescheides behandelten Störung der Nachtruhe am 23. Mai 1996 wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
2. Hingegen wird der angefochtene Bescheid hinsichtlich der in seinem Punkt II behandelten Leibesvisitationen vom 23. Mai und 28. Mai 1996 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
B. beschlossen:
1. Die Beschwerde wird insoweit, als sie sich gegen die Punkte IV bis VI sowie XI und XII des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen.
2. Im übrigen wird die Beschwerde als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund (Bundesministerium für Justiz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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