97/21/0321•Verwaltungsgerichtshof 97/21/0321
97/21/0321Supremo Tribunal Administrativo12 de abr. de 1999
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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