98/03/0169•Verwaltungsgerichtshof 98/03/0169
98/03/0169Supremo Tribunal Administrativo17 de mar. de 1999
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von je S 15.000,-- (insgesamt S 30.000,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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